Kurzübersicht: Wer ALG1 bezieht, darf bis zu 15 Stunden pro Woche einer Nebenbeschäftigung (auch selbstständig) nachgehen. Verdienst bis 165 € monatlich wird nicht angerechnet. Alles darüber wird angerechnet. Bei mehr als 15 Wochenstunden endet die Arbeitslosigkeit – und damit das ALG1. Gründungszuschuss ist die attraktivere Alternative für den Weg in die Selbstständigkeit.

Die 15-Stunden-Regel

Wer ALG1 bezieht, gilt nach § 138 SGB III nur dann als arbeitslos, wenn er weniger als 15 Wochenstunden arbeitet. Das gilt für:

  • Nebenjobs als Angestellter
  • Freiberufliche Tätigkeiten
  • Selbstständiges Nebengewerbe (Gewerbe angemeldet)
  • Gelegentliche Aufträge / Honorartätigkeiten
🚨
Ab 15 Stunden/Woche: ALG1 entfällt komplett! Sobald du regelmäßig 15 oder mehr Stunden pro Woche arbeitest, bist du nicht mehr "arbeitslos" im Sinne des Gesetzes. Das ALG1 wird eingestellt – nicht nur gekürzt, sondern komplett gestrichen!

Anrechnung von Nebeneinkommen

✅ Bis 165 €/Monat: Keine Anrechnung

Verdienst du im Nebengewerbe netto bis zu 165 € monatlich, wird nichts auf dein ALG1 angerechnet.

ALG1: 1.500 €/Monat
Nebenverdienst: 150 €
Ausgezahltes ALG1: 1.500 € ✅

⚠️ Über 165 €: Anrechnung des Überschusses

Verdienst über dem Freibetrag wird 1:1 auf das ALG1 angerechnet – aber nur der Teil über 165 €.

ALG1: 1.500 €/Monat
Nebenverdienst: 400 €
Anrechnung: 400 - 165 = 235 €
Ausgezahltes ALG1: 1.265 €

ℹ️ Betriebsausgaben abziehbar

Als Selbstständiger kannst du Betriebsausgaben (Materialien, Software, Fahrtkosten etc.) von deinen Einnahmen abziehen – nur der Gewinn zählt.

Einnahmen: 500 €
Betriebsausgaben: 200 €
Anrechenbarer Gewinn: 300 €
Anrechnung: 300 - 165 = 135 €

❌ Über 15h/Woche: ALG1 entfällt

Unabhängig von der Verdiensthöhe: Ab 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos.

Wochenstunden Nebengewerbe: 16h
→ Nicht mehr arbeitslos
→ ALG1 wird eingestellt

Rechner: Wie viel ALG1 bleibt mir?

💶 ALG1 + Nebenverdienst berechnen

Meldepflicht: Was du der Agentur mitteilen musst

📢
Sofortige Meldepflicht! Jede Nebenbeschäftigung oder selbstständige Tätigkeit muss der Agentur für Arbeit vor Aufnahme gemeldet werden! Nachträgliches Melden kann als Betrug gewertet werden und Rückforderungen auslösen.

Was genau zu melden ist:

  • Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (vor Beginn!)
  • Monatliche Einkommenserklärung (Formular EKS)
  • Erhöhung der Stundenzahl
  • Änderungen des Verdienstes
  • Aufgabe der Nebentätigkeit

Gründungszuschuss: Der bessere Weg

Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus richtig gründen möchte, sollte den Gründungszuschuss in Betracht ziehen. Er ist deutlich attraktiver als ein kleines Nebengewerbe nebenbei:

KriteriumNebengewerbe während ALG1Gründungszuschuss
Maximale Stunden/Woche14 StundenVollzeit Selbstständigkeit
EinkommensanrechnungAb 165€/MonatKeine
ZusatzförderungKeine300€/Monat für Sozialabsicherung (6 Monate)
DauerSolange ALG1 läuftPhase 1: 6 Monate; Phase 2: optional weitere 9 Monate
VoraussetzungALG1-Anspruch aktivMind. 150 Tage ALG1-Restanspruch

Gründungszuschuss beantragen: So geht's

  1. Früh planen – Restanspruch beachten Antrag stellen solange noch mind. 150 Tage ALG1-Restanspruch bestehen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch!
  2. Businessplan erstellen Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Gründungszentrum) muss die Tragfähigkeit des Vorhabens schriftlich bestätigen. Kosten meist 0–200€.
  3. Antrag bei der Agentur stellen Persönlich beim Vermittler der Agentur stellen. Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung – nicht jeder bekommt ihn automatisch.
  4. Gewerbe anmelden (erst nach Bewilligung!) Erst nach Bewilligung des Zuschusses das Gewerbe anmelden. Vorher angemeldet = kein Anspruch mehr!
  5. Phase 2 beantragen (optional) Nach 6 Monaten kann weitere Förderung von 9 Monaten beantragt werden (nur 300€/Monat, kein ALG1-Zuschuss). Intensivierte Prüfung der Tragfähigkeit.

Wie hoch ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen:

  • Phase 1 (6 Monate): Dein letztes ALG1 + 300 € monatlicher Pauschale für soziale Absicherung
  • Phase 2 (9 Monate): Nur noch 300 € monatlich (Ermessensentscheidung der Agentur)
💡
Rechenbeispiel: ALG1 war 1.400 € → Gründungszuschuss Phase 1 = 1.400 + 300 = 1.700 €/Monat für 6 Monate. Vollzeit selbstständig, kein Stundenlimit, voller Verdienstfreiheit. Gesamtförderung Phase 1: 10.200 €.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

  • Kein Nebengewerbe verschweigen: Auch "kleine" Tätigkeiten müssen gemeldet werden. Ungemeldetes Einkommen = Rückforderung + Ordnungswidrigkeitsverfahren
  • Stunden falsch zählen: Die 15-Stunden-Grenze gilt wöchentlich und wird im Monatsdurchschnitt geprüft. Einzelne Wochen mit mehr Stunden können problematisch sein.
  • Gründungszuschuss zu spät beantragen: Der häufigste Fehler. Erst nach 10 Monaten ALG1 daran denken – aber da ist der 150-Tage-Anspruch oft weg.
  • Gewerbe vor Bewilligung anmelden: Führt automatisch zum Ende der Arbeitslosigkeit und damit zum sofortigen ALG1-Entzug.

Externe Links & Ressourcen