Die 15-Stunden-Regel
Wer ALG1 bezieht, gilt nach § 138 SGB III nur dann als arbeitslos, wenn er weniger als 15 Wochenstunden arbeitet. Das gilt für:
- Nebenjobs als Angestellter
- Freiberufliche Tätigkeiten
- Selbstständiges Nebengewerbe (Gewerbe angemeldet)
- Gelegentliche Aufträge / Honorartätigkeiten
Anrechnung von Nebeneinkommen
✅ Bis 165 €/Monat: Keine Anrechnung
Verdienst du im Nebengewerbe netto bis zu 165 € monatlich, wird nichts auf dein ALG1 angerechnet.
Nebenverdienst: 150 €
Ausgezahltes ALG1: 1.500 € ✅
⚠️ Über 165 €: Anrechnung des Überschusses
Verdienst über dem Freibetrag wird 1:1 auf das ALG1 angerechnet – aber nur der Teil über 165 €.
Nebenverdienst: 400 €
Anrechnung: 400 - 165 = 235 €
Ausgezahltes ALG1: 1.265 €
ℹ️ Betriebsausgaben abziehbar
Als Selbstständiger kannst du Betriebsausgaben (Materialien, Software, Fahrtkosten etc.) von deinen Einnahmen abziehen – nur der Gewinn zählt.
Betriebsausgaben: 200 €
Anrechenbarer Gewinn: 300 €
Anrechnung: 300 - 165 = 135 €
❌ Über 15h/Woche: ALG1 entfällt
Unabhängig von der Verdiensthöhe: Ab 15 Wochenstunden gilt man nicht mehr als arbeitslos.
→ Nicht mehr arbeitslos
→ ALG1 wird eingestellt
Rechner: Wie viel ALG1 bleibt mir?
💶 ALG1 + Nebenverdienst berechnen
Meldepflicht: Was du der Agentur mitteilen musst
Was genau zu melden ist:
- Aufnahme einer Nebenbeschäftigung (vor Beginn!)
- Monatliche Einkommenserklärung (Formular EKS)
- Erhöhung der Stundenzahl
- Änderungen des Verdienstes
- Aufgabe der Nebentätigkeit
Gründungszuschuss: Der bessere Weg
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus richtig gründen möchte, sollte den Gründungszuschuss in Betracht ziehen. Er ist deutlich attraktiver als ein kleines Nebengewerbe nebenbei:
| Kriterium | Nebengewerbe während ALG1 | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Maximale Stunden/Woche | 14 Stunden | Vollzeit Selbstständigkeit |
| Einkommensanrechnung | Ab 165€/Monat | Keine |
| Zusatzförderung | Keine | 300€/Monat für Sozialabsicherung (6 Monate) |
| Dauer | Solange ALG1 läuft | Phase 1: 6 Monate; Phase 2: optional weitere 9 Monate |
| Voraussetzung | ALG1-Anspruch aktiv | Mind. 150 Tage ALG1-Restanspruch |
Gründungszuschuss beantragen: So geht's
-
Früh planen – Restanspruch beachten Antrag stellen solange noch mind. 150 Tage ALG1-Restanspruch bestehen. Wer zu lange wartet, verliert den Anspruch!
-
Businessplan erstellen Eine fachkundige Stelle (IHK, HWK, Steuerberater, Gründungszentrum) muss die Tragfähigkeit des Vorhabens schriftlich bestätigen. Kosten meist 0–200€.
-
Antrag bei der Agentur stellen Persönlich beim Vermittler der Agentur stellen. Entscheidung ist eine Ermessensentscheidung – nicht jeder bekommt ihn automatisch.
-
Gewerbe anmelden (erst nach Bewilligung!) Erst nach Bewilligung des Zuschusses das Gewerbe anmelden. Vorher angemeldet = kein Anspruch mehr!
-
Phase 2 beantragen (optional) Nach 6 Monaten kann weitere Förderung von 9 Monaten beantragt werden (nur 300€/Monat, kein ALG1-Zuschuss). Intensivierte Prüfung der Tragfähigkeit.
Wie hoch ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss besteht aus zwei Teilen:
- Phase 1 (6 Monate): Dein letztes ALG1 + 300 € monatlicher Pauschale für soziale Absicherung
- Phase 2 (9 Monate): Nur noch 300 € monatlich (Ermessensentscheidung der Agentur)
Häufige Fehler und wie du sie vermeidest
- Kein Nebengewerbe verschweigen: Auch "kleine" Tätigkeiten müssen gemeldet werden. Ungemeldetes Einkommen = Rückforderung + Ordnungswidrigkeitsverfahren
- Stunden falsch zählen: Die 15-Stunden-Grenze gilt wöchentlich und wird im Monatsdurchschnitt geprüft. Einzelne Wochen mit mehr Stunden können problematisch sein.
- Gründungszuschuss zu spät beantragen: Der häufigste Fehler. Erst nach 10 Monaten ALG1 daran denken – aber da ist der 150-Tage-Anspruch oft weg.
- Gewerbe vor Bewilligung anmelden: Führt automatisch zum Ende der Arbeitslosigkeit und damit zum sofortigen ALG1-Entzug.